Strafverteidigung

In zahlreichen Situationen kann es notwendig sein, einen Rechtsanwalt zur Wahrung Ihrer Rechte und zur Abwehr oder Begrenzung nachteiliger Folgen hinzuzuziehen. Um eine effektive Verteidigung gewährleisten zu können, sollte ein Rechtsanwalt so früh wie möglich in ein Verfahren eingebunden werden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Festnahmen
  • Untersuchungshaft oder Unterbringung
  • Hausdurchsuchungen oder Durchsuchungen von Geschäftsräumen
  • Mitteilungen über Ermittlungsverfahren, insbesondere bei einer Ladung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu einer Beschuldigtenvernehmung
  • Zustellung eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift
  • Umfangreichen oder rechtlich komplexen Zeugenvernehmungen (Zeugenbeistand)
  • schweren Verkehrsunfällen, insbesondere mit Verletzten

Wenn ein Gericht Sie auffordert, einen Pflichtverteidiger zu benennen, sollten Sie umgehend reagieren und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl kontaktieren. Andernfalls wird Ihnen ein vom Gericht ausgewählter Rechtsanwalt zur Seite gestellt.

Auch Geschädigte oder Opfer einer Straftat haben Ansprüche gegen den Täter und können sich in bestimmten Fällen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen gerne bei einer unverbindlichen Erstberatung für Ihre Fragen zu strafrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Situation zu besprechen und die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Fall zu gewährleisten.