Nebenklägervertreter

Ein Rechtsanwalt, der als Nebenklägervertreter tätig ist, vertritt im Strafverfahren die Interessen einer Person, die als Nebenkläger beteiligt ist. Der Nebenkläger ist eine durch eine gesetzlich bestimmte Straftat geschädigte Person oder beispielsweise bei deren Tod deren Rechtsnachfolger.

Die Aufgabe des Rechtsanwalts als Nebenklägervertreter besteht darin, die Interessen des Nebenklägers im Verfahren zu vertreten und dafür Sorge zu tragen, dass dessen Rechte gewahrt werden. Sowohl der Nebenkläger als auch sein Vertreter haben das Recht, während der gesamten Hauptverhandlung anwesend zu sein, Fragen an Zeugen und Sachverständige zu stellen und prozessuale Anträge einzureichen. Ein Nebenkläger kann jedoch auch auf seine Anwesenheit im Hauptverfahren verzichten und sich dort ausschließlich durch seinen Nebenklägervertreter vertreten lassen.

Im Weiteren kann ein Nebenkläger (wie auch andere Geschädigte) in einem Strafverfahren seine zivilrechtlichen Interessen im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens mit durchsetzen.

Als Geschädigter können Sie bei uns nachfragen, ob die Voraussetzungen für einen Beitritt als Nebenkläger gegeben sind und ob die Einschaltung eines Rechtsanwalts als Nebenklägervertreter erforderlich und sinnvoll ist. [ Kontakt ]