Vertragsgestaltung und -prüfung

Ein guter Arbeitsvertrag ist die Grundlage für ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis und schützt beide Parteien vor rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir bieten Ihnen individuelle Vertragsgestaltung, die Ihre persönlichen und betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt, und unterstützen Sie dabei, ein solides Fundament für Ihre Zusammenarbeit zu schaffen. Unsere Leistungen umfassen:

  1. Arbeitsverträge: Wir erstellen und optimieren Arbeitsverträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die alle gesetzlichen Vorgaben und individuellen Vereinbarungen berücksichtigen.
  2. Aufhebungsverträge: Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, die sowohl die Interessen des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers angemessen berücksichtigen.
  3. Änderungsvereinbarungen: Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Änderungsvereinbarungen, um bestehende Arbeitsverträge an geänderte Umstände anzupassen.
  4. Betriebsvereinbarungen: Wir beraten Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Belegschaft berücksichtigen.

Eine sorgfältige Vertragsprüfung ist unerlässlich, um Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu kennen und sicherzustellen, dass der Vertrag keine unangemessenen Klauseln oder Regelungen enthält. Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen:

  1. Prüfung von Arbeitsverträgen: Wir prüfen Arbeitsverträge auf rechtliche und inhaltliche Vollständigkeit und beraten Sie bezüglich möglicher Anpassungen und Optimierungen.
  2. Prüfung von Aufhebungsverträgen: Wir analysieren Aufhebungsverträge auf Fairness und Ausgewogenheit und unterstützen Sie bei der Verhandlung der besten Bedingungen.
  3. Prüfung von Arbeitszeugnissen: Wir prüfen Arbeitszeugnisse auf inhaltliche Korrektheit und Formulierungen, um Ihre zukünftigen beruflichen Chancen bestmöglich zu sichern.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre vertragsrechtlichen Fragen im Arbeitsrecht zu klären.