Änderungsvereinbarungen

Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses können sich Umstände ändern, die eine Anpassung des bestehenden Arbeitsvertrags erforderlich machen. Änderungsvereinbarungen dienen dazu, einzelne Vertragsbestandteile einvernehmlich und rechtssicher zu modifizieren. In unserer Rechtsanwaltskanzlei Frings & Höhne bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung im Bereich Änderungsvereinbarungen, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu wahren und eine rechtskonforme Vertragsanpassung zu gewährleisten.

Unsere Leistungen im Bereich Änderungsvereinbarungen umfassen unter anderem:

  1. Gestaltung von Änderungsvereinbarungen: Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Erarbeitung von individuellen Änderungsvereinbarungen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt sind und den aktuellen arbeitsrechtlichen Regelungen entsprechen.
  2. Prüfung von Änderungsvereinbarungen: Wir überprüfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehende Änderungsvereinbarungen auf Rechtskonformität, Fairness und mögliche Risiken oder Verbesserungspotenziale.
  3. Verhandlungen: Wir begleiten Arbeitnehmer bei Vertragsverhandlungen rund um die Änderungsvereinbarung und unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen und Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.
  4. Änderungskündigung: Wir beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Änderungskündigung und unterstützen Sie bei der Prüfung der Wirksamkeit sowie der möglichen Alternativen.
  5. Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen: Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Änderungsvereinbarungen zur Seite, wie beispielsweise Anpassung von Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung oder Probezeit.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Expertise im Bereich Änderungsvereinbarungen und sind bestrebt, für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen und vertreten Ihre Interessen engagiert und kompetent.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Fragen zum Thema Änderungsvereinbarungen zu klären.