Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, im Volksmund auch als Fahrerflucht oder Unfallflucht bekannt, ist eine Verkehrsstraftat, die sowohl strafrechtliche als auch zivil- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt und berät Mandanten, die mit dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort konfrontiert sind, in allen rechtlichen Angelegenheiten, die damit in Zusammenhang stehen.

Die möglichen Folgen einer Unfallflucht können sein:

  • Geld- oder Freiheitsstrafen
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister
  • Regressforderungen der Kfz-Versicherung

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite und setzen sich engagiert für die Verteidigung Ihrer Rechte ein. Wir beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei achten wir darauf, Ihnen die Sachlage und die rechtlichen Aspekte Ihres Falls verständlich zu erklären, damit Sie stets gut informiert sind.

Im Falle einer Unfallflucht ist es wichtig, schnell zu handeln und frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung kann entscheidend für den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens sein. Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie in allen Belangen rund um das Thema unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und steht Ihnen für eine erste Beratung zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer Unfallflucht zu erörtern.