Nach einem Verkehrsunfall erhalten Geschädigte oftmals von der Haftpflichtversicherung des Schädigers die Mitteilung, dass das Kennzeichen und die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des Fahrzeugs des Geschädigten an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) gemeldet wurden.
Was ist das HIS?
Das HIS dient der deutschen Versicherungswirtschaft zur Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug und -missbrauch. In diesem System werden Daten zu Versicherungsfällen gespeichert, um etwaige Auffälligkeiten — etwa Mehrfachabrechnungen desselben Schadens bei verschiedenen Versicherungsunternehmen — zu verhindern. Betrieben wird das HIS seit dem 1. Oktober 2025 von der Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden (zuvor: informa HIS GmbH). Das System wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt und wird als Auskunftei im Sinne des Datenschutzrechts geführt.
Rechtliche Folgen für den Geschädigten:
- Informationspflicht: Die Versicherung ist verpflichtet, den Geschädigten darüber zu informieren, dass eine Meldung an das HIS erfolgt ist. Die Rechtsgrundlage bilden Art. 13 und 14 DSGVO sowie das BDSG. Das einmeldende Versicherungsunternehmen hat den Betroffenen gesondert über die sog. HIS-Einmeldung zu unterrichten. Fehlt diese Information oder ist die Einmeldung nicht durch einen legitimen Zweck gedeckt, ist der Eintrag rechtswidrig und auf Antrag zu löschen.
- Datenschutz und Auskunftsrecht: Der Geschädigte hat nach Art. 15 DSGVO das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft bei der Besurance HIS GmbH. Diese Auskunft kann — anders als teilweise behauptet — grundsätzlich jederzeit beantragt werden; eine Beschränkung auf einmal jährlich ist datenschutzrechtlich nicht haltbar. Die Selbstauskunft gibt Aufschluss darüber, welche Daten zur Person bzw. zum Fahrzeug im HIS gespeichert sind und an welche Stellen diese übermittelt wurden. Stellt sich heraus, dass Einträge falsch oder unberechtigt sind, kann der Betroffene nach Art. 16 und 17 DSGVO gegenüber der Besurance HIS GmbH Berichtigung oder Löschung verlangen — und gegenüber dem einmeldenden Versicherungsunternehmen den Widerruf der Meldung fordern. Die Selbstauskunft kann online unter www.besurance-his.de/selbstauskunft beantragt werden.
- Gespeicherte Daten — nicht nur fahrzeugbezogen: Entgegen einer verbreiteten Annahme speichert die Besurance HIS GmbH nicht nur fahrzeugbezogene Daten, sondern auch personenbezogene Daten des Betroffenen: Name, Vorname, Geburtsdatum sowie aktuelle und frühere Anschriften. Zu Fahrzeugen können insbesondere Informationen über Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder sonstige Auffälligkeiten bei früheren Schadenmeldungen gespeichert sein. Dies hat datenschutzrechtliche Relevanz: Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist erheblicher als vielfach kommuniziert. Die Datenverarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen), was bedeutet, dass im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen ist und die Speicherung nicht automatisch rechtmäßig ist.
- Speicherfristen: Die Speicherdauer im HIS richtet sich nach der Art der gespeicherten Information. Angaben über HIS-Anfragen werden nach genau zwei Jahren gelöscht. Bei HIS-Einmeldungen werden personenbezogene Daten sowie Fahrzeugdaten grundsätzlich am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger Speicherung gelöscht; bei erneuter Einmeldung innerhalb dieses Zeitraums verlängert sich die Speicherung um weitere vier Jahre, maximal jedoch auf insgesamt zehn Jahre. Diese Fristen machen deutlich, dass ein HIS-Eintrag die Betroffenen über einen erheblichen Zeitraum belasten kann.
- Mögliche Auswirkungen auf zukünftige Versicherungsverträge: Ein Eintrag im HIS kann bei zukünftigen Versicherungsanträgen — nicht nur in der Kfz-Sparte, sondern spartenübergreifend — abgerufen und ausgewertet werden. Da jede Sparte getrennt geführt wird, ist der Zugriff zwar auf die jeweilige Versicherungsart beschränkt; dennoch kann ein Kfz-Eintrag zu höheren Prämien, zur Antragsablehnung oder zu erschwerten Bedingungen beim Abschluss einer neuen Versicherung führen. Die Besurance HIS GmbH selbst trifft dabei keine Entscheidungen über Versicherungsverträge oder Schadensregulierungen; sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich die gespeicherten Informationen zur Verfügung, die Entscheidung liegt beim jeweiligen Versicherer.
- Kritische Bewertung und praktische Folgen für die Schadensregulierung: Obwohl das HIS der legitimen Betrugsprävention dient, birgt es erhebliche Risiken für unschuldige Geschädigte. Besonders problematisch sind Fälle, in denen das beschädigte Fahrzeug einen reparierter Vorschaden aufweist, zu dem der Geschädigte beim Erwerb keine Unterlagen erhalten hat. In solchen Konstellationen versuchen Haftpflichtversicherer häufig, die Schadensregulierung einzuschränken oder von einem Nachweis fachgerechter Vorschadenreparatur abhängig zu machen. Ohne entsprechende Belege — etwa eine Reparaturbestätigung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen — drohen Kürzungen oder die Ablehnung der Regulierung. Geschädigte sollten daher nach einem Unfall stets ein unabhängiges Sachverständigengutachten einzuholen und anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte gegenüber dem Versicherer wirksam durchsetzen zu können.
- Widerspruchsrecht: Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Betroffene der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus seiner besonderen persönlichen Situation ergeben, gegenüber der Besurance HIS GmbH widersprechen. Darüber hinaus kann er sich an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden) wenden, der für die Besurance HIS GmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist. Für Beschwerden gegen das einmeldende Versicherungsunternehmen ist die jeweilige Landesdatenschutzbehörde am Sitz des Versicherers zuständig.
Zusammengefasst sollten Geschädigte eine HIS-Meldung keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Das Recht auf Selbstauskunft sollte umgehend genutzt werden, um den Inhalt des Eintrags zu prüfen. Bei unberechtigten oder inhaltlich falschen Einträgen empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung, da die Durchsetzung von Berichtigungs- und Löschungsansprüchen gegenüber Versicherungsunternehmen und der Besurance HIS GmbH erfahrungsgemäß entschieden verfolgt werden muss.
