Ordnungswidrigkeiten

Grundsätzlich haben Sie das Recht, nur auf Grundlage eines rechtsfehlerfrei festgestellten Tatvorwurfs sanktioniert zu werden.

Wenn Sie eine Verteidigung gegen den Tatvorwurf oder eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids wünschen, muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch eingelegt werden. Damit ein Rechtsanwalt den Einspruch einlegen und den Tatvorwurf prüfen kann, benötigt er folgende Unterlagen und Informationen:

  1. eine Kopie des Bußgeldbescheides (oder Anhörungsbogen, soweit noch kein Bußgeldbescheid vorliegt),
  2. ergänzende Kontaktinformationen (ggf. abweichende Namen, Postanschrift, Telefon- und Faxnummer, Email etc.)
  3. eine Kopie des (zumeist gelblichen) Briefumschlages, mit dem der Bußgeldbescheid zugesandt wurde. Hieraus ergibt sich für den Rechtsanwalt der Tag der Zustellung für die Berechnung der Einspruchsfrist.
  4. eine schriftliche Vollmacht, die dem Einspruchsschreiben und dem Antrag auf eine erforderliche Akteneinsicht beigefügt wird. Den Vordruck für die Vollmacht erhalten Sie vom Rechtsanwalt.
  5. einen Auftrag zur Verteidigung (Erteilung des Mandates). Insbesondere bei eiligen Sachen ist es ratsam, sich zeitnah bzw. rechtzeitig (bspw. telefonisch) bei der Rechtsanwaltskanzlei zu erkundigen, ob die Verteidigung (Mandat) durch den Rechtsanwalt übernommen werden kann. 
  6. gegebenenfalls die Firma und die Versicherungsnummer (soweit vorhanden auch den Namen des Versicherungsnehmers und die Schadens- bzw. Bearbeitungsnummer der Versicherung) der Rechtsschutzversicherung. Mit diesen Angaben kann durch die Rechtsanwaltskanzlei bei der Rechtsschutzversicherung wegen einer Übernahme der Kosten (Deckungszusage) angefragt werden.

Sie können die Unterlagen und Informationen für eine schnelle Bearbeitung vorab bspw. per E-Mail senden oder in einer der Niederlassungen unserer Rechtsanwaltskanzlei abgeben. Im Anschluss setzt sich ein Rechtsanwalt mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Falls sich kein Rechtsanwalt zeitnah bei Ihnen meldet, erkundigen Sie sich telefonisch, um Fristversäumnisse oder den Verlust von Unterlagen bei der Übermittlung zu vermeiden.