Fahrerlaubnisrecht und MPU

Das Fahrerlaubnisrecht und die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) sind zentrale Aspekte im Bereich des Verkehrsrechts. Unsere Kanzlei bietet Ihnen fachkundige Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Fahrerlaubnis und die MPU.

Das Fahrerlaubnisrecht regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für den Erwerb, den Entzug und die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland. Hierzu zählen unter anderem:

  • Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen
  • Erforderliche theoretische und praktische Prüfungen
  • Begutachtung der Fahreignung bei gesundheitlichen Einschränkungen
  • Entzug der Fahrerlaubnis bei Verkehrsverstößen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):

Die MPU, umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bezeichnet, ist eine Begutachtung der Fahreignung von Personen, die ihre Fahrerlaubnis aufgrund von Verkehrsverstößen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch verloren haben. Die MPU dient dazu, festzustellen, ob der Betroffene in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Die MPU besteht aus verschiedenen Bestandteilen:

  • Medizinische Untersuchung
  • Psychologisches Gespräch
  • Leistungstest (z. B. Reaktionstest)

Eine erfolgreiche MPU ist häufig Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Fahrerlaubnisrecht und bei MPU-Angelegenheiten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Sollten Sie Fragen zum Fahrerlaubnisrecht oder zur MPU haben, zögern Sie nicht, uns zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs zu kontaktieren.