Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der dem Beschuldigten durch das Gericht beigeordnet wird. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt in der Regel unter folgenden Umständen:

  1. Die Hauptverhandlung findet im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht statt.
  2. Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen zur Last gelegt.
  3. Das Verfahren kann zu einem Berufsverbot führen.
  4. Gegen den Beschuldigten wird Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt.
  5. Der Beschuldigte befindet sich mindestens drei Monate aufgrund richterlicher Anordnung oder Genehmigung in einer Anstalt und wird nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen.
  6. Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten kommt seine Unterbringung in Frage.
  7. Ein Sicherungsverfahren wird durchgeführt.
  8. Der bisherige Verteidiger ist durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen.

Ein Pflichtverteidiger kann auch bestellt werden, wenn:

  1. Die Schwere der Tat oder die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich erscheinen lässt.
  2. Ersichtlich ist, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.

Dem Beschuldigten wird die Möglichkeit gegeben, einen Verteidiger seiner Wahl und seines Vertrauens zu benennen. Dieser wird in der Regel vom Gericht dem Beschuldigten beigeordnet. Der Beschuldigte sollte dem Gericht zeitnah seinen Wunsch mitteilen, was auch durch den Rechtsanwalt selbst erfolgen kann. Hierfür sollte der Rechtsanwalt umgehend informiert werden, damit er rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen kann.

Zu beachten ist, dass Gerichte die Bestellung eines vom Beschuldigten gewünschten Pflichtverteidigers ablehnen können, wenn dieser beispielsweise nicht im entsprechenden Gerichtsbezirk ansässig ist. Hiervon gibt es jedoch viele Ausnahmen, etwa wenn der gewünschte Rechtsanwalt den Beschuldigten schon in früheren Verfahren vertreten hat oder sich der Arbeitsplatz des Beschuldigten nahe des Kanzleisitzes befindet. Die Ausnahmen können im konkreten Einzelfall mit dem gewünschten Rechtsanwalt besprochen werden.

Wird vom Gericht zur Benennung eines Pflichtverteidigers aufgefordert, sollte umgehend Kontakt mit dem Rechtsanwalt der Wahl aufgenommen werden. In dringenden Fällen sind wir unter unserer Notrufnummer erreichbar. [ Kontakt ]