Raub

Der Raub gemäß § 249 des Strafgesetzgebuches (StGB) ist eine Straftat, bei der eine Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt gegen einen anderen Menschen, eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Der Raub stellt eine schwerwiegendere Form des Diebstahls dar, da er die Anwendung von Gewalt oder die Androhung von Gewalt gegenüber dem Opfer beinhaltet. Die Strafandrohung für Raub liegt bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In schweren Fällen, wie beispielsweise beim schweren Raub (§ 250 StGB), können die Strafen noch deutlich höher ausfallen.

Im Zusammenhang mit Raub bieten unsere Kanzlei eine umfassende Beratung und Vertretung in folgenden Angelegenheiten:

  • Strafverteidigung bei Beschuldigung bzw. Tatvorwurf wegen eines Raubes oder dessen Versuchs
  • Opfervertretung und Opferhilfe bei Raubdelikten
  • Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen infolge eines Raubes
  • Vertretung bei zivilrechtlichen Ansprüchen, die aufgrund eines Raubes entstanden sind

Unser erfahrenes Team setzt sich engagiert dafür ein, die Interessen unserer Mandanten im Zusammenhang mit Raubdelikten bestmöglich zu vertreten und ihnen eine individuelle und umfassende Betreuung zu bieten. Wir berücksichtigen die besonderen Umstände jedes Einzelfalls und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine zielführende Strategie.

Wenn Sie rechtlichen Beistand im Zusammenhang mit einem Raubdelikt benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen in diesem komplexen Rechtsgebiet zur Seite zu stehen. Wir unterstützen Sie sowohl als Beschuldigte als auch als Opfer von Raubstraftaten und vertreten Ihre Interessen engagiert und kompetent.