Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts, der für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gilt. Es unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht in vielerlei Hinsicht und orientiert sich stärker an erzieherischen und sozialen Aspekten. Das bedeutet, dass das Jugendstrafrecht nicht nur die strafrechtlichen Folgen für die betroffenen Jugendlichen regelt, sondern auch darauf abzielt, diese in ihrer Entwicklung positiv zu unterstützen und Rückfälligkeit zu vermeiden.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Jugendstrafrechts, einschließlich der Strafverteidigung in Jugendstrafverfahren sowie Beratung und Vertretung in Ermittlungsverfahren.

Unsere Kanzlei berücksichtigt nicht nur die rechtlichen, sondern auch die menschlichen Aspekte in Jugendstrafsachen. Wir nehmen uns die Zeit, um die individuellen Lebensumstände und Hintergründe unserer jungen Mandanten zu verstehen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wenn Sie oder ein Angehöriger Hilfe im Bereich Jugendstrafrecht benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung, um Ihre Situation zu besprechen und gemeinsam den bestmöglichen Weg für eine erfolgreiche Verteidigung zu finden.