Diebstahl

Der Diebstahl ist eine der häufigsten Straftaten und stellt eine erhebliche Verletzung des Eigentumsrechts dar. In diesem Bereich bieten wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei umfassende Beratung und Vertretung.

Nach § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) begeht eine Person einen Diebstahl, wenn sie eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zuzueignen. Das ist bspw. der Fall, wenn der Täter die Sache in seinen Besitz bringt und die Absicht hat, sie dauerhaft seinem Vermögen einzuverleiben. Der Tatbestand des Diebstahls umfasst auch den Versuch, und die Strafe kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen.

Es gibt verschiedene besondere Formen des Diebstahls, die unter Umständen zu einer höheren Strafe führen können:

  • Gewerbsmäßiger Diebstahl (§ 243 StGB): Wenn der Täter den Diebstahl gewerbsmäßig begeht, d. h. mit der Absicht, sich durch wiederholte Taten eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren möglich.
  • Bandendiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB): Begeht der Täter den Diebstahl als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstählen verbunden hat, so droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
  • Diebstahl mit Waffen (§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB): Wenn der Täter bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um es im Falle einer Entdeckung zur Sicherung der Beute einzusetzen, kann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren verhängt werden.
  • Schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB): Begeht der Täter einen Diebstahl im Sinne des § 243 StGB oder der §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 als Mitglied einer Bande , so droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten, die mit dem Diebstahl in Zusammenhang stehen. Dazu zählen unter anderem:

  • Strafverteidigung bei Tatvorwurf eines Diebstahls oder versuchten Diebstahls
  • Opfervertretung und Opferhilfe
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Vertretung bei zivilrechtlichen Ansprüchen

Unser Engagement und unsere Fachkenntnis setzen wir dafür ein, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten und ihnen eine individuelle und umfassende Betreuung zu bieten. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Umstände jedes Einzelfalls und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie.

Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Frings & Höhne stehen Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.