Ehescheidung

Eine Ehescheidung ermöglicht die Auflösung einer gescheiterten Ehe und wird gemäß deutschem Recht durch einen Beschluss des zuständigen Familiengerichts vollzogen. Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts.

Für die Einleitung einer Scheidung ist ein Antrag auf Ehescheidung von einem oder beiden Ehegatten beim Familiengericht erforderlich. Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, sodass mindestens der Antragsteller durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss. Beide Ehegatten können jedoch auch jeweils von unterschiedlichen Anwälten vertreten werden.

Die Voraussetzung für eine Ehescheidung ist das Scheitern bzw. die Zerrüttung der Ehe. Eine Zerrüttung wird gesetzlich vermutet, wenn:

  1. bei einer einverständlichen Ehescheidung die Ehegatten länger als ein Jahr getrennt leben, keine Versöhnungsbereitschaft zeigen und beide der Scheidung zustimmen, oder
  2. bei einer streitigen Scheidung die Ehegatten länger als drei Jahre getrennt leben.

In Ausnahmefällen kann eine Ehe vor Ablauf eines Trennungsjahres und ohne Zustimmung des anderen Ehegatten geschieden werden, wenn eine unzumutbare Härte für einen Ehegatten vorliegt.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden gleichzeitig auch der Versorgungsausgleich und auf Antrag weitere Regelungen getroffen, beispielsweise:

  • elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt bei gemeinsamen Kindern
  • Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
  • Unterhaltsansprüche während der Trennung und nach der Ehescheidung
  • Verteilung des Hausrats und Zuweisung der Ehewohnung

Da eine Ehescheidung komplexe rechtliche, finanzielle und emotionale Folgen haben kann, empfiehlt sich die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts. Dieser kann die Interessen des vertretenen Ehegatten angemessen vertreten und:

  • die rechtlichen Anforderungen und Verfahren der Ehescheidung berücksichtigen
  • den vertretenen Ehegatten über seine Rechte und Pflichten aufklären
  • die Vermögenswerte und Verbindlichenkeiten (Schulden) beider Parteien analysieren und fair aufteilen
  • Vereinbarungen über Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder aushandeln
  • den vertretenen Ehegatten bei der Durchsetzung der Vereinbarungen unterstützen
  • dazu beitragen, dass die Ehescheidung zügig durchgesetzt wird.

Bei einer beabsichtigten Ehescheidung ist eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam. [Kontakt]