Die Mitbestimmung durch Betriebsräte ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts und dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen zu vertreten und zu schützen. In unserer Rechtsanwaltskanzlei Frings & Höhne bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich Betriebsrat und Mitbestimmung, um Ihre Mitwirkungsrechte zu stärken und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Unsere Leistungen im Bereich Betriebsrat und Mitbestimmung umfassen unter anderem:
- Gründung eines Betriebsrats: Wir beraten und begleiten Sie bei der Gründung eines Betriebsrats, von der Planung und Durchführung der Betriebsratswahl bis hin zur konstituierenden Sitzung und der anschließenden Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.
- Betriebsverfassungsrecht: Wir unterstützen Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Pflichten gemäß Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere in Fragen der Mitbestimmung, Anhörungs- und Informationsrechte.
- Betriebsvereinbarungen: Wir beraten Betriebsräte und Arbeitgeber bei der Erstellung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
- Interessenvertretung: Wir vertreten Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, etwa bei Sozialplänen, Umstrukturierungen oder Betriebsübergängen.
- Konfliktlösung: Wir unterstützen Sie bei der Lösung von Konflikten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und vertreten Ihre Interessen bei Einigungsstellen oder vor Gericht.
- Beratung für Arbeitgeber: Wir beraten Arbeitgeber in allen Fragen der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Arbeitnehmervertretungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Expertise im Bereich Betriebsrat und Mitbestimmung und sind bestrebt, für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen und stehen Ihnen als kompetente Partner zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Fragen zum Betriebsrat und Mitbestimmung zu klären.