Schadenersatzanspruch

Als Geschädigte oder Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie gegenüber dem Unfallverursacher einen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Schäden. Um unnötigen Zeitaufwand zu vermeiden und das Risiko auszuschließen, dass Sie versehentlich einen Teil Ihrer Ansprüche nicht geltend machen oder aufgrund von Fehlern und Missverständnissen Ihre Ansprüche nicht durchsetzen können, empfehlen wir, einen Rechtsanwalt frühzeitig einzuschalten. In der Regel hat der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Rechtsanwalts des Geschädigten zu erstatten.

Für die Schadensregulierung benötigen wir folgende Informationen (soweit bekannt bzw. vorhanden):

  1. Name und Anschrift des Eigentümers und Fahrzeugführers des eigenen Fahrzeugs; hierbei ist zu beachten, dass zumeist bei Leasingfahrzeugen oder Fahrzeugen, für die ein Darlehensvertrag besteht, das Bankunternehmen das Eigentum am Fahrzeug hat. In diesem Fall benötigen wir entsprechende Angaben zum Bankunternehmen (Name und Vertragsnummmer o.ä.).
  2. Name und Anschrift des Halters und Fahrzeugführers des Unfallverusachers (diese Angaben stehen zumeist in der Personalienaustauschkarte, die von der Polizei ausgehändigt wird)
  3. Angaben zum eigenen Fahrzeug (bspw. amtliches Kennzeichen, Hersteller, Modell, Baujahr; ggf. Kopie Fahrzeugschein)
  4. Angaben zum Fahrzeug des Unfallverursachers (bspw. amtliches Kennzeichen; diese Angaben stehen zumeist in der Personalienaustauschkarte, die von der Polizei ausgehändigt wird)
  5. Tagebuchnummer bzw. Aktenzeichen und Bezeichnung der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat (diese Angaben stehen zumeist in der Personalienaustauschkarte, die von der Polizei ausgehändigt wird)
  6. Kurzbeschreibung Unfallhergang (und gegebenenfalls Skizze)
  7. Kopien der Belege der Aufwendungen infolge des Unfalls (bspw. An- und Abmeldekosten, Abschleppkosten, Behandlungskosten, Gutachterkosten etc.)
  8. Aufstellung aller eigenen Fahrten infolge des Unfalls (bspw. zur Polizei, zum Rechtsanwalt etc. mit Datum und Kilometerangabe)
  9. soweit vorhanden: Angaben zur eigenen Rechtsschutzversicherung (Name und Versicherungsnummer)

Durch einen Rechtsanwalt können anschließend die Zusammenhänge und durchsetzbaren Ansprüche geprüft werden.
Für eine zügige Schadenregulierung durch unsere Kanzlei können die erforderlichen Daten auch elektronisch zugesandt werden. [ Kontakt ]