Erste Schritte nach einem Verkehrsunfall

Im Falle eines Verkehrsunfalls sind grundsätzlich die nachfolgenden Punkte zu beachten:

  1. Ruhe bewahren.
  2. Anhalten, auch wenn Sie nach Ihrer eigenen Auffassung den Unfall nicht verursacht haben. Nach dem Gesetz ist jeder ein Unfallbeteiligter, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.
  3. Selbstschutz (bspw. Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, sich hinter eine Schutzplanke begeben)
  4. Unfallstelle sichern (bspw. Warndreieck, Dritte warnen).
  5. Erste Hilfe leisten (bspw. Personen aus dem Gefahrenbereich bringen).
  6. Notruf wählen bzw. Polizei verständigen.
  7. Bei geringfügigen Schäden die Unfallstelle unverzüglich räumen. Zuvor ist es ratsam, die Endstellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge bspw. mit Kreide zu markieren und mit Fotos und Videos zu dokumentieren. Soweit nicht nur geringfügige Schäden entstanden sind, müssen die am Unfall beteiligten Fahrzeuge in ihrer Endposition belassen werden. Insbesondere dürfen keine Unfallspuren beseitigt werden.
  8. Informationen  (bspw. Namen und Anschrift von Zeugen) sammeln. […weitere Informationen]
  9. Aussage gegenüber Polizei.
    1. Ein Zeuge muss grundsätzlich aussagen, soweit er (bspw. Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte, Verlobte) kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
    2. Ein Unfallbeteiligter hat als möglicher Beschuldigter ein Aussageverweigerungsrecht; es ist in Zweifelsfällen ratsam hiervon zunächst Gebrauch zu machen und ggf. später gegenüber der Polizei eine Stellungnahme abzugeben.
  10. Umgehend einen Rechtsanwalt für die Schadensregulierung oder gegebenenfalls Verteidigung in einem Strafverfahren bspw. wegen fahrlässiger Körperverletzung kontaktieren. [Kontakt]

Hinweis!

Die Polizei sollte grundsätzlich auch dann verständigt werden, wenn der Unfallverursacher seine Schuld zugibt. In vielen Fällen ändern Unfallverursacher später ihre Auffassung bzw. ändern ihre Aussagen zum Unfallhergang.

Zudem ist es grundsätzlich nicht ratsam, ein Bußgeld oder Verwarnungsgeld ohne Rücksprache mit dem Rechtsanwalt zu bezahlen, da hierin oftmals ein Schuldeingeständnis gesehen wird.