Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist eine ernstzunehmende Verkehrsstraftat, die sowohl strafrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt und berät Mandanten, die mit dem Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs konfrontiert sind, in allen rechtlichen Angelegenheiten, die damit in Zusammenhang stehen.
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch sein Verhalten den Straßenverkehr in einer Weise beeinträchtigt, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Dies kann beispielsweise durch überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung der Verkehrsregeln oder das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen geschehen.
Die möglichen Folgen einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs können sein:
- Geldstrafen oder Freiheitsstrafen
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite und setzen sich engagiert für die Verteidigung Ihrer Rechte ein. Wir beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei achten wir darauf, Ihnen die Sachlage und die rechtlichen Aspekte Ihres Falls verständlich zu erklären, damit Sie stets gut informiert sind.
Bei einem Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs ist es wichtig, schnell zu handeln und frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung kann entscheidend für den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens sein. Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie in allen Belangen rund um das Thema Gefährdung des Straßenverkehrs und steht Ihnen für eine erste Beratung zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs zu erörtern.