Prüfung von Kündigungen

Eine Kündigung stellt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen eine belastende Situation dar. Umso wichtiger ist es, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung genau zu prüfen und bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten. In unserer Rechtsanwaltskanzlei Frings & Höhne bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich der Prüfung von Kündigungen, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu wahren und eine faire und rechtskonforme Lösung zu gewährleisten.

Unsere Leistungen im Bereich Prüfung von Kündigungen umfassen unter anderem:

  1. Prüfung der Kündigungsfrist: Wir überprüfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder individuell vereinbarten Kündigungsfristen, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtswirksam ist.
  2. Überprüfung der Kündigungsgründe: Wir prüfen die in der Kündigung angegebenen Gründe und bewerten deren Rechtmäßigkeit im Hinblick auf die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen.
  3. Prüfung der Sozialauswahl: Bei betriebsbedingten Kündigungen überprüfen wir, ob die vom Arbeitgeber vorgenommene Sozialauswahl korrekt und angemessen ist, um ungerechtfertigte Benachteiligungen auszuschließen.
  4. Einhaltung der Schriftform: Wir kontrollieren, ob die Kündigung in der erforderlichen Schriftform erfolgt ist und alle notwendigen Angaben enthält.
  5. Prüfung von Sonderkündigungsschutz: Wir stellen sicher, dass bei einer Kündigung möglicher Sonderkündigungsschutz, wie etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung, beachtet wurde.
  6. Rechtsbehelfe gegen die Kündigung: Sollte die Kündigung rechtswidrig sein, beraten wir Sie über die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, wie beispielsweise die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Expertise im Bereich Prüfung von Kündigungen und sind bestrebt, für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen und vertreten Ihre Interessen engagiert und kompetent.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Fragen zum Thema Prüfung von Kündigungen zu klären.