Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche und rechtssichere Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. In unserer Rechtsanwaltskanzlei Frings & Höhne bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich Aufhebungsverträge, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu wahren und eine faire und rechtskonforme Vertragsauflösung zu gewährleisten.
Unsere Leistungen im Bereich Aufhebungsverträge umfassen unter anderem:
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen: Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Gestaltung von individuellen Aufhebungsverträgen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt sind und den aktuellen arbeitsrechtlichen Regelungen entsprechen.
- Prüfung von Aufhebungsverträgen: Wir überprüfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehende Aufhebungsverträge auf Rechtskonformität, Fairness und mögliche Risiken oder Verbesserungspotenziale.
- Verhandlungen: Wir begleiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Vertragsverhandlungen rund um den Aufhebungsvertrag und unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen und Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchzusetzen.
- Abfindungsansprüche: Wir beraten Sie hinsichtlich möglicher Abfindungsansprüche im Rahmen eines Aufhebungsvertrags und unterstützen Sie bei der Verhandlung und Durchsetzung Ihrer Forderungen.
- Sozialversicherungsrechtliche Aspekte: Wir informieren Sie über die sozialversicherungsrechtlichen Folgen eines Aufhebungsvertrags und unterstützen Sie bei der Vermeidung möglicher Nachteile, wie etwa einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen: Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen zur Seite, wie beispielsweise Zeugnisanspruch, Resturlaub, Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverbote.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Expertise im Bereich Aufhebungsverträge und sind bestrebt, für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen und vertreten Ihre Interessen engagiert und kompetent.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Fragen zum Thema Aufhebungsverträge zu klären.