Gewalt- und Opferschutz

Die Rechtsanwaltskanzlei Frings & Höhne ist sich der besonderen Sensibilität von Fällen im Bereich Gewalt- und Opferschutz bewusst. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit kompetente und empathische Unterstützung zu bieten, um Ihre Rechte und Interessen zu schützen.

Gewalttaten können in unterschiedlichen Formen auftreten, wie zum Beispiel häusliche Gewalt, Stalking, sexuelle Gewalt oder Kindesmisshandlung. Opfer von Gewalttaten sind häufig verletzlich und benötigen professionelle Hilfe, um angemessenen Schutz und Entschädigung zu erhalten. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind erfahren in der Vertretung von Opfern und unterstützen Sie umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten.

  1. Schutzanordnungen: Wir helfen Ihnen, die erforderlichen Schutzanordnungen zu beantragen, um Sie und Ihre Familie vor weiterer Gewalt zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Kontaktverbote, Näherungsverbote oder Wohnungsverweise.
  2. Strafanzeige und Nebenklage: Wir unterstützen Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige und vertreten Ihre Interessen im Strafverfahren als Nebenkläger. Dabei setzen wir uns für eine effektive Strafverfolgung und eine angemessene Bestrafung des Täters ein.
  3. Opferentschädigung: Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen, zum Beispiel durch das Opferentschädigungsgesetz oder Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegen den Täter.

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind oder sich in einer bedrohlichen Situation befinden, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und Ihre Rechte zu wahren. Ihr Schutz und Ihr Wohlergehen stehen für uns an erster Stelle.