Sorge- und Umgangsrecht

Das Sorgerecht umfasst die Rechte und Pflichten der Eltern, ihre Kinder zu erziehen und für sie zu sorgen. Es beinhaltet Entscheidungen zur Sicherung des Kindeswohls, wie etwa zu Erziehung, Gesundheit und Finanzen. In der Regel üben beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht aus, es sei denn, das Gericht entscheidet aus triftigen Gründen, einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen.

Das Umgangsrecht gewährleistet einerseits das Recht der Eltern, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, und andererseits das Recht der Kinder, Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, selbst wenn sie nicht bei beiden leben. Das Umgangsrecht ermöglicht somit den Kontakt zwischen Kindern und Eltern, sofern dies dem Kindeswohl dient. Auch hier entscheidet das Gericht gegebenenfalls über Einschränkungen oder die alleinige Ausübung des Umgangsrechts durch einen Elternteil.

Das Gericht kann einem Elternteil das Sorgerecht entziehen, wenn er nicht fähig oder geeignet ist, Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Mögliche Gründe hierfür sind:

  • Missbrauch oder Vernachlässigung des Kindes
  • Gewalttätiges Verhalten gegenüber dem Kind oder anderen Personen im Haushalt
  • Unfähigkeit, für das Wohl des Kindes zu sorgen, etwa aufgrund psychischer oder körperlicher Gesundheitsprobleme
  • Unfähigkeit, für das Kind zu sorgen, weil der Elternteil inhaftiert ist oder aufgrund anderer Umstände nicht in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern

Das Gericht kann einem Elternteil das Umgangsrecht entziehen oder beschränken, wenn dies im besten Interesse des Kindes ist. Beispiele hierfür sind Situationen, in denen das Treffen mit dem Elternteil dem Kind Schaden zufügen würde.

In Angelegenheiten des Sorge- und Umgangsrechts empfiehlt sich die frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Sorge- und Umgangsrecht, schützt das Kindeswohl und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. [Kontakt]