Eheschließung und Eheverträge

Die Eheschließung ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen, der neben emotionalen und persönlichen Aspekten auch rechtliche Folgen mit sich bringt. Um die rechtlichen Belange rund um die Ehe optimal zu gestalten, kann ein Ehevertrag hilfreich sein. Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie gerne in allen Fragen rund um Eheschließung und Eheverträge.

Die Eheschließung ist ein rechtlicher Akt, der durch die zuständigen Standesämter vollzogen wird. In Deutschland sind hierfür gewisse formale Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Keine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt
  • Persönliche Anwesenheit beider Verlobten bei der Trauung

Ein Ehevertrag bietet den Ehepartnern die Möglichkeit, rechtliche Regelungen zu treffen, die von den gesetzlichen Vorschriften abweichen und auf die individuellen Bedürfnisse der Eheleute zugeschnitten sind. Zu den häufig geregelten Themen in einem Ehevertrag zählen:

  • Güterstand: Wahl eines anderen Güterstands (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) anstelle der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Regelungen zur Aufteilung von Rentenansprüchen im Falle einer Scheidung
  • Unterhalt: Vereinbarungen über Ehegattenunterhalt während der Ehe oder nach einer Trennung bzw. Scheidung
  • Vermögensaufteilung: Regelungen zur Aufteilung des Vermögens bei Scheidung oder Tod eines Ehepartners

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Ehevertrag notariell beurkundet werden muss, um rechtswirksam zu sein. Zudem dürfen die Regelungen im Ehevertrag nicht gegen die guten Sitten verstoßen und das Kindeswohl nicht beeinträchtigen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten rund um Eheschließung und Eheverträge. Wir unterstützen Sie dabei, einen Ehevertrag individuell und rechtssicher zu gestalten, der Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Dabei berücksichtigen wir stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage.

Wenn Sie Fragen zur Eheschließung oder zum Abschluss eines Ehevertrages haben, können Sie uns für die Vereinbarung eines Beratungsgesprächs kontaktieren.