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Die Kanzlei Frings & Höhne vertritt und berät sowohl private als auch gewerbetreibende Mandanten in Zivilrechts- und Strafrechtssachen.
Unser Ziel ist die persönliche, schnelle und kompetente Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Unsere Kanzlei bietet eine zuverlässige Schnittstelle zwischen Recht und Praxis. Wir helfen unseren Mandanten das Recht zu verstehen, bieten effektive Lösungen und Sicherheit sowohl im konkreten Fall, als auch für die Zukunft.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Zivilrecht, insbesondere im Baurecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht.
Aktuelles
Durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wurde das erstinstanzliche Urteil bestätigt, wonach eine Behörde in Mecklenburg-Vorpommern nicht durch Bescheid festlegen darf, dass in einem für Raucher eingerichteten Nebenraum weniger Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt werden dürfen, als im Hauptraum. [ mehr ... ]
(OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8.6.2016 - 2 L 25/13)
Weitere Entscheidungen finden Sie unter [ Wissenswertes ].
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